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Von den Altparteien abgelehnt!

Bericht über physische und psychische Belastungen von Kindern und Jugendlichen während der Coronakrise in Bayern


Sehr viele Kinder und Jugendliche benötigen, aufgrund der Coronakrise und den damit verbundenen psychischen Belastungen, dringend Hilfe. Die jugendpsychiatrischen Einrichtungen sind überlastet. In diesem Zusammenhang wurde auch schon von „Triage“ gesprochen, wobei es dazu kam, dass Kinder und Jugendliche wieder nach Hause geschickt wurden.

Des Weiteren haben viele Kinder und Jugendliche ausgeprägte Essstörungen entwickelt und leiden aufgrund der Maßnahmen an Bewegungsmangel. Auch gibt es immer mehr Hinweise, dass insbesondere das Tragen der Masken, aber auch die regelmäßigen Selbsttests physische, aber auch psychische Schäden bei den Kindern und Jugendlichen hinterlassen.

Offensichtlich ist diese Problematik noch nicht bei den Altparteien angekommen. Der Antrag wurde heute abgelehnt!

Veröffentlicht in PolitischeArbeit, Antrag am 15.07.2021 12:56 Uhr.

AfD-Vorschlag zu einem Expertengespräch abgelehnt:

Haben die etablierten Parteien kein Interesse am Thema Kindesentführungen ins Ausland? 

Der Antrag der AfD-Fraktion, das Problem der Kindesentführungen ins Ausland gemeinsam mit Experten im Rahmen eines Fachgesprächs zu behandeln, wurde von den Abgeordneten aller anderen Fraktionen abgelehnt. Leider besteht hier jedoch ein dringender Handlungsbedarf, denn immer häufiger kommen Eltern heute aus verschiedenen Ländern. In manchen Fällen trennen sich diese aber später wieder. Und wenn dann ein Elternteil seinen Wohnsitz wieder in sein Herkunftsland verlegt, kommt es vor, dass Kinder gegen ihren oder den Willen des anderen Elternteils ins Ausland mitgenommen oder gar verschleppt werden. 
Jan Schiffers, jugendpolitischer Sprecher der AfD Fraktion, sagt dazu folgendes: 
„Trennungen sind immer etwas Unschönes. Und Kinder werden oftmals als eine Art Waffe gegen ein Elternteil missbraucht. Das ist in jedem Fall verwerflich und schadet letztlich allen Beteiligten. 
Besonders schlimm wird es jedoch, wenn ein Elternteil gegen den Willen des ehemaligen Partners die Kinder ins Ausland mitnimmt. Dadurch ist ein geregelter Umgang, der für die Entwicklung des Kindes enorm wichtig ist, nicht mehr möglich. Da dieses Problem mittlerweile häufig vorkommt, sollten sich Politiker, Betroffene und Fachleute darüber austauschen, wie in solchen Fällen verfahren werden soll und vor allem, welche Hilfestellungen und Lösungsvorschläge die Politik anbieten kann.“ 
Ulrich Singer, sozialpolitischer Sprecher, ergänzt dazu: 
„Bereits heute gilt ja das ‚Haager Kindesentführungsübereinkommen‘, kurz HKÜ, doch bei der Umsetzung hakt es in der Zusammenarbeit mit einigen Staaten. Hier ist es dringend geboten, dass auf politischer Ebene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden, um die Umsetzung des HKÜ auch wirklich sicherzustellen. 
Eine Rückholung von Kindern wird von manchen Staaten erschwert oder gar unmöglich gemacht, obwohl sie das Abkommen unterzeichnet haben. 
Es herrscht also dringender Handlungsbedarf, und es erschließt sich mir nicht, weshalb die anderen Fraktionen sich unserer Position nicht anschließen können und noch nicht einmal bereit sind, ein Fachgespräch über dieses wichtige Thema zu ermöglichen.“

Veröffentlicht in PolitischeArbeit, Antrag, Pressemitteilung am 08.07.2021 11:16 Uhr.

Für Vorsorge keine Kapazitäten frei!

Sexuell übertragbare Krankheiten sind Altparteien egal!

Überall sieht man die Plakate, die zur Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten beitragen sollen. Doch leider haben die Gesundheitsämter keine Kapazitäten, um entsprechende Tests und Beratungen durchführen zu können. Dort konzentriert man sich nur noch auf Corona-Testungen.

Dieser Umstand führte dazu, dass die AfD einen Antrag im Bayerischen Landtag einbrachte, um diese wichtigen Tests wieder aufzunehmen. Denn viele Krankheiten, die in einem frühen Stadium entdeckt werden, sind gut, einfach und kostengünstig behandelbar. Zu einem späteren Zeitpunkt hingegen besteht teilweise keine Behandlungsmöglichkeit mehr oder aber es kann sehr teuer werden, den Patienten zu therapieren. Das geht selbstverständlich wiederum auf Kosten aller Versicherten. Ganz davon abgesehen dient eine Früherkennung auch der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung.

Doch offensichtlich ist auch dieser Umstand den Altparteien wiederum gleichgültig. Denn wenn man sich dort über eins einig ist, dann der Umstand, dass AfD Anträge anscheinend schon wegen der Urheber abgelehnt werden, auch wenn sie inhaltlich richtig und wichtig sind.

Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gibt es nur noch mit der #AfD

Veröffentlicht in PolitischeArbeit, Antrag am 02.07.2021 13:06 Uhr.

Hohn für Bamberger Bürger!

CSU, Grüne, SPD und Freie Wähler lehnen Antrag ab!

Der Antrag „Wohnraum schaffen- ungenutzte Gebäude des ANKER-Zentrums Bamberg freigeben“ wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13.4.2021 von den Fraktionen der CSU, der Grünen, der SPD und der Freien Wähler abgelehnt (die FDP war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht vertreten).

Dies ist sehr bedauerlich und enttäuschend, da eine Annahme und Umsetzung des Antrags endlich Bewegung in die Sache gebracht hätte und so unkompliziert und zeitnah Wohnraum geschaffen werden könnte. Und bedauerlich und enttäuschend auch deshalb, weil innerhalb des Bamberger Stadtrates einzelne Fraktionen die gleichen Ziele verfolgen. So hätte man gemeinsam etwas für unsere Stadt erreichen können.

Noch bedauerlicher und enttäuschender waren die Argumente, mit denen CSU und Grüne (die anderen Fraktionen haben keine Stellungnahme abgegeben) den Antrag abgelehnt haben.
Bevor ich den Antrag vorgestellt und begründet habe, gab zunächst ein Vertreter des zuständigen Ministeriums eine Stellungnahme zur derzeitigen Nutzung der Gebäude ab. Er führte aus, dass derzeit nur Block 10 nicht belegt ist, da dieser derzeit saniert wird. Alle anderen Gebäude seien in der Nutzung und würden coronabedingt auch benötigt. So weit so bekannt.

Der Vertreter der CSU machte es sich nun leicht und verwies auf das Erfordernis, dass alle Gebäude benötigt würden und das einzig nicht genutzte Gebäude derzeit saniert würde und somit aktuell nicht zur Verfügung steht. Ein extrem dürftiges Argument! Denn in dem Antrag war ja ausdrücklich die Rede davon, im Laufe des Jahres 2021 die Nutzung als Wohnraum zu ermöglichen! Das laufende Jahr hat noch 8 volle Monate- in der Zeit wird es sicherlich gelungen sein Block 10 zu sanieren. Und die Lage im Hinblick auf Corona wird sich im Laufe des Sommers auch ändern, so dass dieses „Totschlagargument“ auch kein echtes Argument ist.

Noch weniger nachvollziehbar war die Argumentation der Grünen, vorgetragen durch die Bamberger Abgeordnete Ursula Sowa. Die Kollegin verstieg sich zu der Aussage, es sei „unsinnig“, die Herauslösung nur eines Gebäudes zu beantragen. Ich denke diese überhebliche Aussage spricht für sich. Zumal das in Frage stehende Gebäude ja keine Gartenlaube, sondern ein kompletter Wohnblock ist. Für Bürger, die eine Wohnung in Bamberg suchen, sind solche Äußerungen ein Schlag ins Gesicht.

Ich werde bei dem Thema mit Sicherheit nicht lockerlassen und mich weiterhin dafür einsetzen, dass das offenkundig überdimensionierte ANKER-Zentrum bis zu seiner endgültigen Schließung verkleinert wird. Offensichtlich fehlt es bei den Parteien, die den Antrag abgelehnt haben, allein am politischen Willen etwas an der bestehenden Situation ernsthaft verändern zu wollen.



Veröffentlicht in PolitischeArbeit, Antrag am 19.04.2021 12:59 Uhr.

Kurzarbeitergeld steuerfrei? NEIN!

Aussetzung des Progressionsvorbehalts nach § 32 b EStG für die Jahre 2020 und 2021 

Haben auch Sie im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld bekommen? Wenn ja, sind Sie nun verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sofern Sie mehr als 410.- Euro bekommen haben. Unter Umständen droht Ihnen sogar eine Steuernachzahlung. Selbst wenn Sie in den Vorjahren immer etwas zurückbekamen.

Das Ganze nennt sich Progressionsvorbehalt. Ein harmloses Wort, das es in sich hat und dessen tatsächliche Bedeutung wir hier kurz anhand eines Beispiels für Sie veranschaulichen möchten.

Angenommen Sie sind ledig, haben Steuerklasse 1 und keine Kinder und bezogen ein Einkommen von monatlich 3.000,- Euro brutto. Sie haben 9 Monate gearbeitet und waren 3 Monate in Kurzarbeit.

Ihr Bruttogehalt liegt somit bei 27.000,- Euro für die neun Monate Arbeit. Sie haben in den letzten drei Monaten des Jahres Kurzarbeitergeld von rund 1.200,- Euro bezogen. Diese insgesamt 3.600,- Euro sind erst einmal steuerfrei ausgezahlt worden, erhöhen jedoch Ihr Jahreseinkommen.

Berechnet man nun die dadurch bereits einbehaltene Steuer, so hätten Sie eine Steuerlast von 4.290,- Euro für die Einkommensteuer zu tragen. Das entspricht 15,9 %.

Nun hatten Sie jedoch Gesamteinkünfte von 30.600,- Euro (Gehalt zzgl. KUG für drei Monate). Hier kommt ein Steuersatz von 17,6 % zur Anwendung. Daher wird Ihr Bruttogehalt von 27.000,- Euro nun mit dem höheren Steuersatz belegt. Ihre Steuerzahllast, wie sie so schön genannt wird, liegt demnach bei rund 4.750.- Euro. Das sind mal eben wiederum 460,- Euro, die Ihnen im Portemonnaie fehlen.

Daher sind Sie nun auch zwingend verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch dann, wenn Sie dies vorher noch nie machen mussten. Tun Sie es nicht, sind Sie plötzlich ein Straftäter und Steuerhinterzieher.

Alles gar nicht so rosig, wie uns das die Regierung also so verkauft hat die ganzen Monate. 

Daher haben wir heute einen Antrag eingereicht, dass dieser sogenannte Progressionsvorbehalt zumindest für die Jahre 2020 und 2021 abgeschafft werden muss! Rechtstreue Bürger dürfen nicht aus Unkenntnis zu Straftätern werden und die leeren Geldbeutel der Bevölkerung dürfen nicht noch mehr geplündert werden.

Soziale Politik – dafür steht nur noch die AfD!



Veröffentlicht in Politik, Antrag am 12.03.2021 19:27 Uhr.

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Jan Schiffers, MdL

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